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Wohnraum Modernisieren (Bestand)

Was wird gefördert?

Variante 1: STANDARD-Maßnahmen (z. B. die Reparatur und Erneuerung von Fenstern).
Variante 2: ALTERSGERECHT UMBAUEN (barriere-reduzierende Maßnahmen für Ältere und Behinderte)

Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

Privatpersonen (auch Mieter, nach Zustimmung des Vermieters), Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Landkreise u.a..

Wie wird gefördert?

Hier wird ein zinsverbilligtes Darlehen gewährt. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit: 100.000 Euro (für Variante 1) oder 50.000 Euro (Variante 2). 

Wo kann die Förderung beantragt werden?

Der Antrag ist vor Beginn des Bauvorhabens bei der Hausbank einzubringen: 
Variante 1: KfW-Programm 141
Variante 2: KfW-Programm 155

Mehr Informationen zum Programm und die aktuellen Förderkonditionen gibt es bei der KfW Förderbank unter www.kfw-foerderbank.de.  

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